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Halteverbot für die Ortskern-Geschäfte

(Autor: Markus)

Anfang Juli wurde von der Stadt ohne Vorwarnung ein Halteverbot vor den letzten Geschäften im Kierberger Ortskern eingerichtet.

Nathalie (Betreiberin des Blumenladens) hat mal in den anderen Brühler Vororten geschaut, wie dort mit den lokalen Geschäften umgegangen wird:

Solche Kurzeitparkplätze wünschen wir uns auch für die Schulstrasse bergab vor dem Olympiagrill (Anfang direkt nach der Bushaltestelle), so dass sie nicht mit dem bestehenden Fahrrad-Schutzstreifen kollidieren. Und dies für die Zeit von der Öffnung des Blumenladens bis zur Schließung des Olympiagrills.

Der Olympiagrill spürt schon jetzt die Folgen des Halteverbots. Dino berichtet, dass seine Kunden sich beschweren und auch der Umsatz in diesem August gegenüber dem Vorjahres-August zurück gegangen ist.

Ich fände es sehr schade, wenn einige Jahre nach dem Edeka auch noch die letzten Geschäfte im Kierberger Ortskern kaputt gemacht würden. Für mich besteht der Charme von Kierberg auch darin, dass es nicht nur eine charakterlose Neubau-Schlafstätte ist. (Und der Olympia Grill ist eine wichtige Unterstützung für die Eule, wenn sie nach dem Umbau wieder aufmacht.)

Darüber hinaus ärgert es mich, wie respektlos die Stadtverwaltung mit uns Geschäftsinhabern umgegangen ist. Erst kommt ohne Vorwarnung ein Halteverbot. Dann werden wir mit der unwahren Aussage abgespeist, dass es doch schon „von jeher“ (!) ein Halteverbot gegeben hätte. Ich hatte mir städtische Wirtschaftsförderung anders vorgestellt.

Früher gab es zwar mal ein Parkverbot (und kein Halteverbot!), aber der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot ist riesig für einen Imbiss (insbesondere, wenn er mit telefonischer Vorbestellung und rein im Außerhausverkauf arbeitet).

Außerdem erhoffen wir uns durch die Kurzeitparkplätze auf der Fahrbahn eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Schulstraße.

Am Montag, den 13.09.2021, findet eine Bürgerveranstaltung mit dem Bürgermeister zur Verkehrsituation in Schulstraße und Talstraße statt. Von unseren Kierberger Ratmitgliedern haben auch schon Vertreter von GRÜNE, SPD und LINKE die Problematik aufgenommen. Die Kierberger Ratsmitglieder aus den anderen Parteien (CDU, FDP) haben kein Interesse gezeigt.

 

 

 

Leseanleitung für Studie / das „Gutachten“ zum Rathaus

Auf der Website der Stadt können alle Bürger die Studie / das „Gutachten“ im Rahmen der Bürgerinformation zum Rathaus herunterladen. Bei 108 Seiten mag die aber niemand lesen. Darum hier die besten Stellen mit Kommentar:

Die Studie (Version „Konzeptstudie_Rathaus_B_stand_16_03_2015_“) trifft Wirtschaftlichkeitsaussagen zu vier verschiedenen Versionen der Variante 3 der Studie / des „Gutachtens“. Nur eine dieser vier Versionen der Variante 3 der Studie entspricht annähernd der Variante 3 des RBE-Abstimmungshefts. Über diese Konstruktion ist es möglich, die wörtlichen Aussagen der Studie nebeneinander zu stellen, ohne dass eine Lüge entsteht:

  • Seite 64: „Die Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 wird auch durch das Ergebnis der Kostenschätzung (S. 82) und der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (S.88) erhärtet. Hier wird auch eine eindeutige Empfehlung zur Umsetzung der Variante 3 ausgesprochen.“ (kann wie folgt gerechtfertigt werden: Es wurde ja gezeigt, dass der große Neubau bei Vollvermietung mit Mieten von bis 36 EUR/qm wirtschaftlich ist.)
  • Seite 90: „Eine derartige Betrachtungsweise ist für eine Wirtschaftlichkeitsberechnung üblich und sinnvoll, da die Stadt Brühl grundsätzlich die Möglichkeit hat das Gebäude zu marktüblichen Preisen zu vermieten. Sollte sie es alternativ selber nutzen, so ist die Vermietungsbetrachtung trotzdem übertragbar, da eine Eigennutzung quasi einen Wertverzehr in dieser Miethöhe Opportunitätskosten) bedeutet.“ (kann wie folgt gerechtfertigt werden: Es wurde ja gar nicht definiert was „übertragbar“ heißt.)
  • Seite 90: „Bei abschließender Betrachtung insbesondere des aussagekräftigsten Scenarios II wird deutlich, dass die Erweiterung des Gebäudes gemäß Variante 3 auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.“ (Klar, Scenario II ist ja die Vollvermietung)
  • Seite 90: „Lediglich die Integration der Bibliothek und des Stadtservicecenters in die potentiell wertvollsten Räume eines neu geschaffenen Gebäudes gemäß Variante 3 ist zumindest allein unter wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten fragwürdig wie die Szenarien IIIa, IIIb und IIIc belegen.“ (Anmerkung: Richtig kopiert Dank copy/paste; die Integration der Bibliothek und des Stadtservicecenters ist aber gerade das, was die Variante 3 des RBE-Abstimmungshefts beinhaltet.)

(Wir hätten erwartet, dass die Stadtverwaltung uns Bürger darüber informiert, dass sich die Aussage „Das Gutachten sagt, dass Variante 3 die wirtschaftlichste ist.“  gar nicht auf die Variante 3 des RBE-Abstimmungshefts bezieht.)

Hier finden Sie einen Beitrag zu den Manipulationsmöglichkeiten in und um die Studie/“Gutachten“.

Neues Gutachten zum Rathaus aufgetaucht ?

Am 3. und 4.11.2016 gab es etwas Aufregung um eine angeblich weitere Studie zum Brühler Rathaus, über die auch der Kölner Stadtanzeiger berichtete.

Durch einen Fehler im Dokumentenbestand hatte Herr Klug fälschlicherweise eine alte Version der Studie als aktuelle Version benutzt, um uns einen Zitierfehler vorzuwerfen. Daraus entstand eine Verwirrung um eine mögliche neue Version der Studie.

Inzwischen hat Herr Klug das Versehen per email geklärt: „Einen Zitierfehler kann ich Ihnen nicht vorwerfen, da es tatsächlich für die S. 90 der Studie zwei Fassungen gibt. Auf die zweite Fassung auf der HP der Stadt bin ich vorgestern nach längerem Suchen und dank Ihres Links gestoßen. Mein Werkzeug für die Arbeit mit städtischen Dokument ist allerdings mein Account bei der Stadt, mit dem ich vollen Zugriff auf das SD-Netz habe. Dort ist leider die letzte veröffentliche Fassung nicht eingestellt. Dieser Sachverhalt ist schon sehr ärgerlich. Meine im Rat gemachte Aussage, dass Sie nicht korrekt zitiert hätten, nehme ich hiermit in aller Form zurück.“

Damit ist das Thema des „neuen Gutachtens“ für mich erledigt. Wegen des Artikels im Stadtanzeiger behalte ich aus Transparenzgründen, aber diesen aktualisierten Blog-Eintrag.

Jetzt wo es wieder einen Konsens gibt darüber, welches die aktuelle Version der Studie / des „Gutachtens“ ist, können wir uns wieder voll auf die Kritik an dieser Studie / diesem „Gutachten“ konzentrieren:

Beim Gutachten ist zu beachten, dass das Gutachten vier verschiedene Szenarien der Variante 3 betrachtet. Nur für das Szenario, dass die Stadt Altbau und Neubau nicht selbst nutzt, sondern voll vermietet, stellt es fest, dass dieses Szenario wirtschaftlich sei. Für das Szenario, das der Variante 3 des Ratsbürgerentscheids entspricht -Nutzung durch Bücherei und Servicecenter-, stellt es fest, dass dieses wirtschaftlich fragwürdig sei. Man muss schon die ganze Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (4 Seiten) lesen, damit dies klar wird.

Details finden Sie hier.

Wem gehören unsere Städte?

Fernsehtip: