Streckung der Abschreibung

Seit Jahren rechnet die Stadt Brühl ihre Bilanz und Ergebnisrechnung schön, indem sie die Abschreibung auf Schul- und Verwaltungsgebäude über 80 Jahre streckt. (Damit wollen wir aber weder Falschbilanzierung, noch die Verwendung gefälschter Zahlen unterstellen, sondern alleine die Verwendung einer nicht sachgerechten Abschreibungsdauer.)

Dies macht sie, obwohl die große Mehrheit der Referenzstellen kürzere Abschreibungsdauern für angemessen halten.

So schreibt der z.B. der Hessische Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2010: „„Die Überörtliche Prüfung erachtet Nutzungsdauern von mehr als 50 Jahren bei Gebäuden als grundsätzlich nicht sachgerecht.“

Nun hat die Stadtverwaltung die Abschreibungsdauer von 80 Jahren auch für die Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Ratsbürgerentscheid zum Rathaus verwendet.

Auf die Frage „Welche immobilienfachliche Begründung gibt es für die Abschreibung über 80 Jahre?“ antwortete Bürgermeister Freytag in der Infoveranstaltung der Stadt am 14.06.2016, dass es keine gäbe.

Dazu noch zwei Kommentare des Hessischen Landesrechnungshofs:

„Die unreflektierte Anwendung allgemeiner Abschreibungstabellen birgt die Gefahr der unzutreffenden Darstellung der Vermögens- und Ertragslage.“ (Kommunalbericht 2010, S. 7) und

„Zu lange Nutzungsdauern, die nicht mit den wirtschaftlichen Nutzungsdauern der Gebäude übereinstimmen, führen zu einem zu hohen Ausweis des Anlagevermögens und zu niedrigen Abschreibungen. Aufgrund dieser verzerrten Vermögens- und Ertragslage können fehlerhafte Investitionsentscheidungen getroffen werden.“ (Kommunalbericht 2013, S. 107)

Durch die die unangemessene lange Abschreibungsdauer von 80 Jahren wird nicht nur der große Rathausneubau fälschlicherweise als Variante mit der niedrigsten Haushaltsbelastung schöngerechnet. Vielmehr werden die Belastungen aus dem großen Rathausneubau künftigen Generationen aufgeladen.

Eine Sammlung von relevanten Referenzstellen kann hier herunter geladen werden.